Thursday 09. August 2018

Ein Jahr Mieterstrom-Gesetz: Bürokratische Energieblase - Nur ein Beispiel, wie „Kleine“ vom Zukunftsenergie-Futtertrog ferngehalten werden

Erinnern Sie sich noch an das Mieterstromgesetz der damals noch ersten GroKo? Als es im Juni 2017 im Bundestag beschlossen wurde, da jubelten viele. Aus Teilen der Umwelt-Energiebranche war sogar von „Gerechtigkeitsrevolution“ die Rede. Denn ab sofort könnten nicht mehr nur die Solar- oder sonstigen Ökokraftwerksbesitzer selbst vom Erneuerbaren-Energien-Gesetz profitieren: Endlich hätten auch jene Menschen etwas vom EEG, die in vermieteten Wohnungen leben, auf dem Hausdach oder im Keller mit Ökostromproduktion.

Doch nach gut einem Jahr wird nicht mehr gejubelt. Eine Reihe von Verbänden, vom Mieterbund bis hin zu den Verbraucherschützern, hat laut Handelsblatt direkt an den Bundesenergieminister Peter Altmaier (CDU) geschrieben und Nachbesserungen verlangt. Denn was einige Insider von Anfang an bemängelt haben und was vom damals SPD-geführten Wirtschafts- und Energieministerium ignoriert wurde, hat sich bewahrheitet: Das Mieterstromgesetz ist eine bürokratische Energieblase.

Ein paar Beispiele: Wird Ökostrom an Mieter verkauft, müssen Hausbesitzer oft sogar die volle EEG-Abgabe bezahlen – anders, als wenn er die Energie selbst verbrauchen würde. Der so genannte „Mieterstromzuschlag“ gleicht das höchstens zur Hälfte aus. Und auch die technischen Voraussetzungen sind mit hohen bürokratischen Hürden gespickt. Von den Kosten dafür gar nicht zu reden.

500 Megawatt (MW) neue Anlagen für die Mieterstromproduktion hatte die Regierung vollmundig erwartet – weniger als ein Prozent davon sind realisiert worden. Und wenn konkret nach über einem Jahr gerade mal 125 solcher Stromliefersysteme für Mieter umgesetzt sind – bei mehreren Millionen Gebäuden, in denen solche Direktversorgung möglich wäre – da traut sich auch kein Minister, keine Ex-Ministerin, das als Erfolg zu verkaufen. Die entsprechende Pressekonferenz würde zum PR-Desaster.

Doch der Mieterstrom-Flop ist nur ein Beispiel. Auch an anderen Stellen wurde wieder massiv dran gearbeitet, die Kleinen vom Futtertrog fernzuhalten! Immer noch werden alle Energiespar- und Umweltentlastungsmaßnahmen mit Sektorenkopplung zwischen Strom, Wärme, Verkehr durch die politischen Rahmenbedingungen ausgebremst. Lieber verschenken „wir“ in Deutschland Abwärme, als dass die Regierung ein „Wärme-EEG“ auf die Beine stellen würde. Mit Anlagen, wie sie zum Beispiel in Schweden genutzt werden, könnte der hochwertige Energieträger Strom völlig emissionsfrei aus Abwärme ab gut 100 Grad Celsius erzeugt werden. Und sogar die 35-Grad-Niedertemperaturwärme der Anlage wäre von entsprechenden Verbrauchern manchmal auch noch zu nutzen.

Genauso werden viele andere, aus unserer Sicht wesentliche Bestandteile einer echten Energiewende ausgebremst. Man schaue nur auf Stromspeicher, Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Industriebetrieben, flexible Strompreise für jeden Kunden und und und. Ein kleiner Lichtblick: Die EU-Kommission hat erlaubt, dass für Eigenstrom aus KWK-Anlagen die verminderte EEG-Umlage bestehen bleibt. Doch ob das auch für Anlagen gilt, die heuer gebaut wurden? Völlig unklar, meint der Bundesverband KWK. Und wie wird die EEG-Umlage für KWK ab dem 1.1.2019 behandelt? Ebenfalls offen.

Sicher ist bis dato nur: am 24. Dezember ist Heiligabend. Aber wird die Regierung bis dahin ein Ökostrom-Zukunftspäckchen geschnürt haben? Das ist kaum zu erwarten.

(Autor: Zukunftsenergie-Team Gammel)

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